Heizkostenzuschuss 2024/2025

land

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/2025 in der Höhe von 200 € je Haushalt mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 01. Oktober bis 30. November 2024 online beantragt werden. 

Klicken Sie dazu bitte auf diesen Link: Beantragen

Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2023. (Jahreslohnzettel oder Lohnzettel der letzten 6 Monate, ausgenommen Nebenwohnsitze)


Informationen zum Heizkostenzuschuss:

Dieser beträgt € 200,00. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt:      

  • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 19.070,00 Euro      
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 26.940,00 Euro  


Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist. Eine Barauszahlung ist nicht mehr vorgesehen.


Falls Sie Probleme bei der Antragsstellung haben und/oder keinen Zugang zum Internet, geben Ihnen die Mitarbeiter:innen im Gemeindeamt die nötige Hilfestellung. Die Allgemeine Beratung zum Heizkostenzuschuss sowie die Bearbeitung von Clearingfällen erledigen ebenfalls die Mitarbeiter:innen im Gemeindeamt.

Infoblatt HKZ (573 KB) - .PDF