Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betroffenen Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Die Kosten für eine Strafregisterbescheinigung betragen €16,40 wenn diese lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeber, Behörde) dient und kann ausserdem bei Nachweis einer Freiwilligentätigkeit in Organisationen wie z.B. Caritas, Rotes Kreuz, Feuerwehr oder anderen sozialen Organisationen gebührenbefreit werden.
Eine Strafregisterbescheinigung kann bei persönlichem Erscheinen des Antragstellers sofort auf der Gemeinde ausgestellt werden. Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis. (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) sowie gegebenenfalls den Nachweis über Freiwilligentätigkeit."
Hier geht's zum Strafregisterantrag mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte:
"Online Antrag - Strafregisterbescheinigung"
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